[248]Feuerwache, eine Wache zu Verhütung einer Feuersbrunst; so bes. in Theatern u. ähnlichen Orten, die nach geendigter Vorstellung das Haus durchsuchen muß, ob nicht ein Licht brennen geblieben, ein Feuer nicht ausgelöscht sei.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 248.