[346]Fleischhaut, 1) (Anat.), so v.w. Muskelhaut; 2) die bei mehreren Thieren, welche dadurch eine eigene Beweglichkeit der Hautdecken erlangen, sich unter dem Fette findende u. dasselbe theilweise mit bildende muskulöse Schicht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 346.