Flitter

[359] Flitter, 1) kleine Verzierung von verschiedener Gestalt, aus Gold- u. Silberblech od. aus Flittergold (daher echte u. unechte F-n); die unechten werden vorzüglich in Nürnberg gefertigt, wo die Flitterschläger zünftig sind. Die F-n stellen Blätter, Blumen (bes. Rosen), Sterne u. dgl. dar u. werden mit den Flitterstempeln aus dem Bleche ausgeschlagen; solche F-n heißen Folie-F-n. Eine andere Art F. (Draht-F.) besteht aus platt geschlagenen Drahtringelchen u. stellt kleine kreisrunde Scheibchen, mit einem Loch in der Mitte, dar; auf dem Flitterambose werden sie flach geschlagen. Das Flittergold u. Flittersilber ist Blech, welches so dünn wie Papier ist, u. wird zu F-n, unechtem Putze u. Spielereien verbraucht; 2) (Jagdw.), ein einzelner Tuchlappen; 3) kleine Holzspäne, welche die Lappen (s.d.) ersetzen; 4) vor dem Dreißigjährigen Kriege Münze in Norddeutschland = 1 Heller, kommen nach dem Dreißigjährigen Kriege nicht mehr vor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 359.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: