[677] Freigeborene, 1) (röm. Ant.), so v.w. Ingenuus; 2) nach altdeutschen Gesetzen die, welche durch eheliche Geburt von solchen Eltern u. Großeltern, sowohl väterlicher als mütterlicher Seits, abstammten, die in keiner Leibeigenschaft gestanden hatten, s. Deutschland (Ant.); 3) jetzt Jeder, welcher nicht in Sklaverei od. Leibeigenschaft geboren ist.