Fußblatt

[811] Fußblatt, 1) (Anat.), s.u. Fußrücken; 2) (Tarsus), bei den Insecten der letzte Theil des Fußes, von der Klaue an bis rückwärts zu dem Schienbein, also die Fußglieder; wird von Einigen zum Unterscheidungszeichen der Insecten gebraucht; 3) (Podopbyllum), Gattung aus der Familie der Berberideae.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 811.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika