Gedächtnißwappen

[38] Gedächtnißwappen, 1) Wappen, welche als Andenken eines vergangenen Besitzes, auf welchen man keine Ansprüche mehr macht, geführt werden; 2) allgemeiner die Wappen, welche zur Erinnerung an einen bestimmten Vorfall geführt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 38.
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