Gemeinnützige Kenntnisse

[130] Gemeinnützige Kenntnisse, die nöthigsten, brauchbarsten u. wissenswürdigsten Kenntnisse, welche aus den verschiedenen Wissenschaften, wie Geographie, Naturkunde etc., für die Volksschule mit Rücksicht auf die anderen Unterrichtszweige ausgehoben werden. Sie werden theils mittelbar beim Lesen, Schreiben, Dictiren etc., theils unmittelbar in besonderen Stunden mitgetheilt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 130.
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