Geniren

[153] Geniren (v. fr., spr. scheniren), 1) zwängen; 2) hindern, belästigen; 3) auf seidenen Waaren dadurch bunte Figuren hervorbringen, daß man, nach Maßgabe dieser Figuren, die Kettenfäden theilweise färbt, wobei der Theil, welcher nicht gefärbt werden soll, unterbunden werden muß. Bisweilen wird die Farbe mit dem Pinsel aufgetragen. Man hat auf diese Art genirte Bänder u. Zeuge.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 153.
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