Gesetzsammlung

[291] Gesetzsammlung, die meist chronologisch erfolgende Zusammenstellung der verschiedenen, im Laufe eines längeren Zeitraumes publicirten Gesetze u. Verordnungen. G-en können ebenso von [291] Privaten, als von der Staatsgewalt ausgehen. In neuerer Zeit ist es in fast allen Staaten gewöhnlich geworden, daß für alle Gesetze eine officielle G. besteht, in welche alle jährlich erscheinenden Gesetze aufgenommen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 291-292.
Lizenz:
Faksimiles:
291 | 292
Kategorien: