Gewandheit

[314] Gewandheit, 1) Leichtigkeit in körperlichen Bewegungen; 2) die Gabe, rasch u. auf eine gefällige Weise das Richtige zu treffen u. sich im Umgang den Verhältnissen so zu fügen, daß man nach keiner Seite hin anstößt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 314.
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