[314] Gewandschneider, bes. in Nieder-Sachsen Personen, welche zwischen den Tuchmachern u. Tuchhändlern zwischen inne stehen u. die Zeuge, welche zu tuchenen Kleidungsstücken gebraucht werden, verkaufen dürfen; ihre Befugniß u. ihr Geschäft heißt Gewandschnitt.