Glaubenspflicht

[394] Glaubenspflicht, die Pflicht, dasjenige als wahr anzunehmen, wovon wir uns durch hinreichende Glaubensgründe überzeugt haben od. überzeugen können, z.B. das Dasein Gottes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 394.
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