Grand maître

[544] Grand maître (fr., spr. Grang mätr), Großmeister; z.B. G. m. de la garderobe, hohes Hofamt an einigen Höfen, dessen Inhaber eigentlich die Aufsicht über die Garderobe des Fürsten führt. G. m. des arbaletriers (Großmeister der Armbrustschützen), war in Frankreich von 1270 bis 1523 die erste Würde nach der des Marschall. Derselbe befehligte zuerst die Armbrustschützen, später standen unter ihm alle Truppen, welche die Kriegsmaschinen verfertigten u. handhabten. G. m. de l'artillerie, wurde bald nach Einführung der Geschütze ernannt; er besaß das Glockenrecht, das Eigenthumsrecht auf alle Geschütze einer eroberten Stadt, ernannte die Offiziere etc. Heinrich IV. erhob diese Würde 1601 zu einem Kronamte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 544.
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