[729]Grundebenen (Projectionsebenen), diejenigen beiden Ebenen, bis zu welchen die von den Punkten des Objects ausgehenden parallelen Geraden fortgeführt werden, u. auf welchen dadurch das Bild des Gegenstandes erscheint.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 729.