Handfest

[951] Handfest, 1) (Criminalw.), Jemand handfest machen, ihn verhaften u. schließen; 2) ein Pferd handfest machen, daß es der Hand gehörig Folge leistet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 951.
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