[958] Handzeichen, 1) das Zeichen, welches Einer, der nicht schreiben kann, unter die von ihm ausgestellten schriftlichen Aufsätze macht; gewöhnlich drei Kreuze; 2) Zeichen, welches die Notarien vor Einführung der Petschafte auf die von ihnen ausgestellten gerichtlichen Instrumente zur genaueren Wiedererkennung machten.