Hoffolge

[446] Hoffolge, 1) die Verbindlichkeit, einem fürstlichen Hofe zu folgen; 2) die Verbindlichkeit der Unterthanen, ihren Herrschaften die schuldigen Frohnfuhren zu leisten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 446.
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