Indolent

[894] Indolent (v. lat.), 1) unempfindlich, gefühllos, gleichgültig; 2) träg, daher Indolenz; hat dieselbe ihren Grund in einem Übergewicht des kalt berechnenden Verstandes, so ist sie Gefühllosigkeit; erwecken jedoch gewisse Gegenstände, Vorgänge etc. keine Theilnahme, so ist sie Gleichgültigkeit, während die Indolenz des Willens sich als Trägheit erweist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 894.
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