[901]Infantādo, 1) Herzogthum u. 2) Stadt im Königreich Neucastilien; zu jenem gehören mehrere Städte u. Dörfer; war sonst Eigenthum mehrerer Infanten, seit 1478 Eigenthum der Herzöge von I., die davon den Namen haben.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 901.