Kastengüter

[366] Kastengüter, Fonds des Kirchenvermögens, dessen Einkünfte zu den allgemeinen Bedürfnissen der Kirchengebäude u. des Gottesdienstes u. Besoldung der Kirchendiener verwendet werden; das Personal (Kastenamt), welche dieselben verwaltet, sind die Kastenherren (Kastenmeister, Kastenvoigt, Vorsteher od. Rechnungsführer) u. die Kastenschreiber.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 366.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika