Kerbzettel

[435] Kerbzettel, gleichlautende Briefe od. Verträge, welche mit einer Schere wellen- od. zahnartig durchschnitten sind, wovon jeder Contrahent einen erhält; bes. bei Schiffspässen gewöhnlich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 435.
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