[435]Kerbzettel, gleichlautende Briefe od. Verträge, welche mit einer Schere wellen- od. zahnartig durchschnitten sind, wovon jeder Contrahent einen erhält; bes. bei Schiffspässen gewöhnlich.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 435.