Landbaumeister

[77] Landbaumeister, 1) Vorgesetzte über das öffentliche Bauwesen eines ganzen Landes; 2) Baumeister, welcher sich nur mit Hochbau beschäftigt, im Gegensatz zu Straßen- u. Wasserbaumeister; 3) Baumeister, welcher sich bes. mit dem Bau ökonomischer Gebäude beschäftigt u. auf dem Lande lebt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 77.
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