[78]Landesältester (Landeshauptmann), in einigen deutschen Landestheilen (namentlich der Lausitz) der, von den Mitgliedern der Ritterschaft eines gewissen Bezirks (zuweilen Landesbestallte) aus ihrer Mitte zu ihrer Vertretung Erwählte.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 78.