[83]Landkutsche, 1) Wagen für Personen od. Güter, welcher regelmäßig in entfernte Theile des Landes od. auch ins Ausland geht, bes. wenn er einer Privatperson gehört; 2) ein Hülfsinstrument beim Billardspielen, s.u. Billard VI.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 83.