[160] Laufbrücke, 1) schmale, hölzerne Bockbrücke für Fußgänger über ein Gewässer; 2) für den Augenblick geschlagene Brücke, zum Gebrauch der Infanterie bestimmt, s.u. Brücke I. B) a); 3) (Laufgerüste), eine Art Gerüstezum Transport der Baumaterialien.