[678]Mädchen, 1) eine junge unverheirathete weibliche Person; 2) ein Kind weiblichen Geschlechts; 3) eine junge unverheirathete dienende Person (Haus-, Kammer-, Stubenmädchen); 4) in der Volkssprache so v.w. Geliebte.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 678.