[752]Maitrechargen (spr. Mäterscharschen), an einigen HöfenStellen, welche über den Kammerherrn stehen, deren Inhaber daher keine Kammerherrndienste thun, wie Oberhofmeister, Minister etc.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 752.