[201]Metzen, von dem zu mahlenden Getreide den bestimmten Theil, gewöhnlich 1/10, als Lohn wegnehmen; der Mühlbursche, welcher dies verrichten muß, heißt an manchen Orten der Metzner.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 201.