[247] Miethe 1) der beim Miethen geschlossene Vertrag; ist er mit Einem geschlossen, welcher den zu vermiethenden Gegenstand erst von einem Anderen gemiethet hat, so heißt er Aftermiethe; 2) so v.w. Miethgeld; 3) überhaupt so v.w. Lohn; 4) so v.w. Geschenk.