[262] Geschenk, 1) (Donum), die Einem von einem Andern zum Eigenthum übertragene Sache, zu deren Entrichtung Letzter rechtlich nicht gezwungen werden konnte, in der Absicht, sich freigebig zu zeigen; vgl. Schenkung; 2) bestimmte Gabe an Geld od. Nahrungsmitteln u. Herberge, welche bei manchen Handwerkern (geschenkte Handwerke) den wandernden Gesellen bei der Ankunft in einer Stadt gegeben wird; wird entweder von den Meistern od. Gesellen, od. beiden zugleich gereicht.