Militärstraße

[266] Militärstraße 1) Heerstraße, auf welcher Truppen gewöhnlich marschiren; 2) Straße durch das Gebiet eines Fürsten, auf welcher vertragsmäßig Truppen eines andern Staats marschiren dürfen u. nach Übereinkunft verpflegt werden. Solche M-n sind bes. dann unumgänglich nöthig, wenn das Gebiet eines Staats durch einen andern in mehrere Theile getrennt ist, wie z.B. Preußen, Baiern etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 266.
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