Münzherr
[552] Münzherr, 1) der Regent eines Staates, als befugt, Münzen schlagen zu lassen: 2) vormals ein vom Kaiser mit dem Münzrecht begnadigter Reichsstand; 3) in den Freien Reichsstädten, welche Münzen schlagen lassen durften, der mit der Aufsicht über das Münzen Beauftragte.