Musikalienhandel

[582] Musikalienhandel, wird wie der Buchhandel (s.d.) betrieben u. hat wie dieser in Deutschland seinen Mittelpunkt in Leipzig. Bei ihm wird nur 1/4 Rabbat gegeben, daher der Käufer meist keinen Rabbat erhält. Oft wird das Geschäft durch gegenseitige Change gemacht, indem eine Musikalienhandlung so viel an. Werth an andern Musikalien einer Handlung wieder gibt, als sie von ihr bezieht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 582.
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