Nachtheil

[632] Nachtheil, in Bezug auf eine Person, die entweder durch Verlust, od. nur Verringerung eines Guts, Abbruch, od. auch durch ein dauernd zugefügtes Übel in ihrer Lebensstellung, eine fühlbare Beeinträchtigung erleidet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 632.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika