[632]Nachtheil, in Bezug auf eine Person, die entweder durch Verlust, od. nur Verringerung eines Guts, Abbruch, od. auch durch ein dauernd zugefügtes Übel in ihrer Lebensstellung, eine fühlbare Beeinträchtigung erleidet.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 632.