[707]Nationalvermögen, der Inbegriff alles dessen, was ein Volk an materiellen u. geistigen Gütern u. Kräften besitzt, um sowohl die allgemeine, als die Wohlfahrt Einzelner zu begründen u. zu befördern.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 707.