[386] Örterung, im Mittelalter eine Übereinkunft von Fürstenfamilien, bes. Brüdern, namentlich der sächsischen aus dem Stamme Wettin, worin Einem die Regierung des Landes, dem Andern aber ein Schloß u. eine Apanage angewiesen wurde, wodurch die Ö. von Theilung (Todttheilung) u. Mutschirung (s.d.) verschieden ist.