[554]Padischah (türk., Beschützer der Fürsten), Titel, welchen sich der türkische Sultan beilegt u. der etwa unserm Kaiser entspricht, s. Türkisches Reich; er gab ihn sonst nur den Königen von Frankreich, jetzt allen Großmächten.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 554.