[81] Sultan (arab.), 1) Herr, Mächtiger; in diesem Sinne wird Jeder, welchem man eine Höflichkeit sagen will, Sultanum, d.i. mein Herr, angeredet; 2) bes. Fürst, Herrscher; dieser Titel wurde zuerst Muhammed dem Gaznaviden beigelegt, indem ihn eine Gesandtschaft des Khalifen von Bagdad zuerst mit diesem Worte begrüßte, u. er behielt von da diesen Titel bei. Diesen Titel führen noch die krimschen Tatarkhane, der Oberfürst von Java u. der Vicekönig von Ägypten bei seinen Unterthanen; 3) im engsten Sinne der türkische Kaiser zu Constantinopel, auch Großsultan, Großherr, obgleich Padischah der eigentliche Titel ist, s.u. Türkisches Reich (Geogr.); 4) der Vorsteher der Mewlewi-Derwische; hat das Vorrecht jedem neuen S. den Säbel umzuschnallen.