Plattine

[201] Plattine (fr.), 1) (Bauk.), eine verzierte eiserne Platte, mit welcher die hintere Wand eines Kamins belegt ist; 2) (Papierm.), die Platte im Holländer (s.d.); 3) längliche, viereckige, eiserne Platten, aus welchen die gewöhnlichen Gewehrläufe gemacht werden; 4) Platten, aus welchen die Kürasse gemacht werden; 5) s. u. Messer 1); 6) Theil des Strumpfwirkerstuhls (s.d.); 7) dicke, flache, gewalzte Eisenstäbe, welche noch weiter gewalzt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 201.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: