Politur

[279] Politur, 1) die Glätte u. der Glanz, welche ein Gegenstand auf seiner Oberfläche annimmt; s. u. Poliren; 2) Auflösung von Schellack in starkem Weingeist, welche von Tischlern mit einem ölgetränkten Lappen in seine Möbels eingerieben wird, um diesen Glanz zu geben; 3) die Feinheit im äußern Wesen, welche den Mann von Welt charakterisirt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 279.
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