[376] Portofreiheit, die Begünstigung gewisser Personen, für aufgegebene Briefe u. Effecten kein Postgeld zu entrichten, s. u. Post. Portofrei sind innerhalb des Landes Aufgaben des Landesherrn u. Dienstsachen, letztere werden durch H. D. S. (Herrschaftliche Dienstsachen) auf dem Couvert bezeichnet.