Radkranz

[790] Radkranz, der meist aus einzelnen Felgen gebildete, ringförmige, mit den Speichen fest verbundene äußere Theil der Räder; auf ihm laufen die Wagenräder, in ihm sind bei Zahnrädern die Zähne befestigt, in ihm befinden sich bei Wasserrädern die Schaufeln oder Zellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 790.
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