[793] Radstock, Vorrichtung, welche bei Zusammensetzung der Wagenräder benutzt wird. Der R. besteht aus einer ausgetäfelten, 6 Fuß langen, 2 F. tiefen u. 8 Zoll breiten Grube, in dieser Grube sind zwei Docken befestigt, worauf die Polster ruhen, welche so ausgeschnitten sind, daß die Nabe darauf gelegt u. leicht herumgedreht werden kann.