[828] Rasiren (v. fr.), 1) Abkratzen; 2) den Bart abnehmen; 3) Festungswerke, Dämme, Häuser etc. gänzlich abtragen; 4) von einer Geschützkugel, längs des Bodens ohne Aufschlag hinstreichen. Ein solcher Kernschuß geschieht nur auf 600 Schritte, mit 1/3 kugelschwerer Ladung; daher Rasirende Befestigung, Befestigung, welche ein möglichst großes Vorterrain mit rasirendem Feuer bestreichen kann.