[351] Bart (lat. Barba), der dem männlichen Geschlecht eigene Haarwuchs am untern Theile des Gesichts. Er ist bei Männern das vor Augen liegende Zeichen der Geschlechtsreife, bildet sich daher auch erst von den Jahren der Pubertät an u. zwar zunächst über der Oberlippe, wo er (cultivirt) Schnurr- (Schnautz-, Knebel-), an der Unterlippe Zwickel-B. (Henri quatre) genannt wird, dann am Kinn u. Hals, Imperial- od. Kinn-B., zuletzt am Backen (Backen-B.), schwächer od. stärker aus. Die Farbe, Stärke u. Länge des B-es ist nach der Nation, dem Individuum u. Alter verschieden; schwarzer, trockner, harter, dünner B. ist dem cholerischen Temperament, den mittleren Lebensjahren u. warmen, trockenen Ländern; blonder, dichter, weißer B. zarten Männern, Jünglingen u. kalten, feuchten, der Roth-B. den nördlichen Ländern eigen; eine Abart des schwarzen B-es ist der Blau-B.; wirkliche blaue, auch grüne B-e will man bei Bergleuten durch Einwirkung der Metalle bemerkt haben. Im Alter wird der B. grau, dann weiß; Kummer u. Sorge bleichen ihn oft schnell u. zeitig, auch Angst u. Schrecken. Der B. der Weiber, eine Abschweifung der Natur, ist Zeichen der Annäherung zur Mannheit; häufig sproßt er, jedoch sparsam, nach Aufhören der Empfängnißfähigkeit am Kinn hervor. Männern mangelt zuweilen der B. bei völliger Geschlechtsreife u. geistiger Männlichkeit; gewöhnlich nähern sich solche Männer auch der weiblichen Natur, wie die meisten bartarmen amerikanischen. Völkerstämme; bei andern kommt er dagegen im Übermaß[351] vor, wie es Beispiele giebt, daß Bärte bis auf die Erde reichten; vgl. Rauber von Thalberg. Vor der Pubertät Verschnittene bleiben meist bartlos, wogegen ihr Haupthaar mehr wuchert. Nach dem Tode wächst der B. noch einige Zeit fort. Der B. ist ein Schutzmittel gegen der Gesundheit nachtheilige Einflüsse: der Schnurrbart gegen Einathmungen kalter Luft, der Backenbart gegen Zahnschmerzen, der Bart am Halse gegen Heiserkeit. Im Orient war der B. allgemein verbreitet, u. mit Ausnahme der Ägyptier, die nur einen kurzen u. schmalen B. am Kinn trugen, hatten in den frühesten Zeiten alle dortige Völker Bärte. Gesetzlich verboten war beiden Hebräern den B. am Kinn abzuscheren; sie salbten ihn, küßten ihn gegenseitig, rechneten ihn unter die Zierden des Mannes u. hielten es für die größte Schmach, wenn er abgeschnitten ward. Die Griechen nährten den B. bis auf Alexanders d. Gr. Zeit u. schoren ihn nur bei Unglücksfällen u. in der Trauer. Die Römer trugen ihn bis 300 v. Chr., wo das Abnehmen Sitte ward (s.u. Barbier); seit der Zeit Hadrians wurde es auch abwechselnd Gebrauch, den Bart zu nähren; namentlich ließen die Soldaten ihn wachsen, u. in einigen Provinzen, wie in Gallien, behaupteten sie als Sieger sogar den Bart als Vorrecht u. verboten den Besiegten, ihn wachsen zu lassen. Der Tag, an welchem der junge Römer (meist im 21. Jahre) den B. zum ersten Mal ablegte, ward festlich begangen u. das erste Barthaar einer Gottheit geweiht. Nach dem 49. Jahre durfte Niemand mehr einen langen B. tragen. Von den Göttern der Griechen u. Römer werden einige stets mit B-en (wie Zeus), andere stets ohne denselben (wie Apollon), abgebildet; bei andern wechselt die Darstellung, wie z.B. Bakchos, der meist unbärtig dargestellt wird. Die Bärte der Götterstatuen waren zuweilen von Gold; bei Bildsäulen von Personen entschied die Mode, ob sie mit od. ohne B. dargestellt wurden. Die Germanen schoren den B. wenigstens zuweilen ab; bei einigen ihrer Stämme, namentlich bei den Katten, durfte dies ein junger Mann nicht eher, als bis er einen Feind erlegt hatte. Im Mittelalter wechselte die Sitte des B-tragens, indem man bald einen vollen B., bald nur Knebelbärte, bald Schnurr- u. Knebelbärte verbunden trug, u. es für Niemand, selbst nicht für Geistliche, für unanständig galt, einen B. zu tragen. Im Anfang des 16. Jahrh. ward zuerst in Spanien, später in Frankreich u. noch später in Deutschland von den jungen Männern der höheren Stände das Kinn vom Barthaar entblößt, u. man trug nur einen Schnurr-B., worüber von katholischen u. protestantischen Geistlichen von den Kanzeln u. in Schriften geeifert ward; dagegen befahl der Bischof Sigismund von Magdeburg 1364 seinem Hofgesinde, darunter auch Grafen u. Herren, sich den B. abscheren zu lassen, u. ebenso verordnete 1589 Herzog Heinrich Julius als Bischof von Halberstadt bei einer Kirchenvisitation, daß alle Hofleute sich den B. abnehmen lassen u. nur einen Zwickel-B. tragen sollten. Eine gleiche Verordnung erging 1605 an alle Unterbeamte seines Landes. Bis zum Ende des 17. Jahrh. trugen die protestantischen Geistlichen Schnurr- u. Zwickelbärte, dieselben verschwanden aber mit dem 1. Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts. In den ersten Jahren der Revolution kamen die Backenbärte wieder auf, so wie denn der B. auch in den neuesten Revolutionen eine Rolle gespielt hat, so 1830 u. 1848. Und während in neuester Zeit für unabhängige Personen das Tragen des B-s der Willkühr überlassen u. bes. seit 1848 nach Art u. Form eben der Mode unterworfen ist, ist dasselbe für Militärpersonen u. Beamtete meist von Dienstvorschriften u. Verordnungen abhängig gemacht. In England, wo früher der B. Argerniß u. Anstoß fand, wurden in neuester Zeit, namentlich seit 1848, wo aus Frankreich u. Deutschland viele politisch Compromittirte mit Bärten dahin kamen, alle Arten Bärte sichtbar, u. es wurden 1854 öffentliche Besprechungen (Meetings) gehalten u. über das Tragen des B-es, wie über öffentliche Angelegenheiten, verhandelt. Obgleich die Anhänger der altenglischen Sitte, sich täglich den B. zu rasiren, diese Neuerung bekämpften, so findet man dennoch in England Bärte in allen Formen. In der Armee, wo seit 1848 der Schnurrbart gewöhnlich war, war während des Krieges in der Türkei (1853 u. 54) das B-reglement ebenfalls nicht beachtet worden, u. das Kriegsministerium fand sich im Juli 1854 veranlaßt, die Erlaubniß zu geben, den B. nach Belieben zu tragen; doch 1856 erhielt die Coldstream Garde u. das Offiziercorps der Marine Befehl, die Schnurrbärte zu entfernen. In Frankreich, wo der B. in allen Ständen u. in allen nur möglichen Formen getragen wird, verbot im Mai das Unterrichtsministerium den Professoren das Tragen der vollen Bärte, u. 1844 wurde den plaidirenden Advocaten untersagt, in vollen Bärten vor den Gerichtshöfen zu erscheinen. Bei einer Inspection der Gewerbeschule zu Aix wurden Schülern der Anstalt die Bärte auf Befehl des Generalinspectors rasirt u. ihnen angedeutet, sich alles B-tragens zu enthalten. In Rußland ward zu Anfang des Jahres 1851 das alte Gesetz, welches jeden Uniformtragenden, od. jeden hierzu Berechtigten, das Tragen irgend eines B-es verbietet, aufs Neue eingeschärft. Durch Ukas vom 1. Octbr. 1846 dürfen alle unter 60 Jahre alten Juden lange Bärte nicht tragen. Auch dient in Rußland der B. als Unterscheidungszeichen, da die Uralischen Kosaken zum Unterschied der Kosaken am Don u. der Donau Bärte tragen. In Österreich ward von 1847 an den Offizieren gestattet, den B. zu tragen u. in den folgenden Jahren verbreitete sich die Sitte des Barttragens in allen Klassen der Beamtenwelt, bis im Septbr. 1852 eine Verordnung erschien, welche den Staatsbeamten das Tragen der Voll- u. Knebelbärte verbot, u. eine Consistorialcurrende vom 11. Novbr. d. J. auch den Schullehrern das bin dahin eingerissene Tragen der großen Bärte untersagte; so wie auch in Baiern durch Erlaß vom 29. Nov. 1850 den Schullehrern, deren Gehülfen u. den Schulverwesern verboten wurde, Schnautz-, Knebel-, od. andere auffallende Bärte zu tragen. In Preußen ward bei den schlesischen Postbeamten die 1821 erschienene Verordnung, keinen Schnurrbart zu tragen, 1843 u. 46 aufs Neue in Erinnerung gebracht. Auch in Hessen-Darmstadt erschien 1851 ein Verbot, welches im folgenden Jahre neu eingeschärft ward, über das Tragen der Schnurr- u. anderen Bärte der Advocaten u. Mitglieder der Gerichtshöfe; u. in Kurhessen, wo schon früher Verordnungen über den B. erschienen, wurde im Januar 1851 den Civilstaatsdienern verboten, ganze, sowie Kinn- u. [352] Schnurrbärte zu tragen. Den Pedellen wurde der Schnurrbart gestattet. In Dänemark wurde die Resolution vom 29. Novbr. 1843 über die Art u. Weise den B. zu tragen durch ein königliches Generalcommando vom 21. Febr. 1848 aufgehoben, u. jedem Offizier u. Gemeinen freigestellt, den B. nach eigenem Gutdünken wachsen zu lassen. In den Jahren 1855 u. 56 wurde zu Neapel von der Polizei verschiedenen Personen, selbst aus den höhern Ständen, angedeutet, die auffallenden Bärte zu entfernen. In Parma ist nur den Uniformtragenden, od. den Mitgliedern der Ritterorden erlaubt, einen B. zu tragen, dagegen durch Decret vom 26. October 1852 allen Professoren od. Mitgliedern der Universtiäten, Gerichtsvorständen u. deren Unterbeamten untersagt, Backen-, Schnurr- u. andere Bärte zu tragen. Auch in Portugal erschien im Septbr. 1852 eine Generalordre über den B., den Militärpersonen wurde nur der Schnurrbart gestattet u. zwar nach angegebener Form, alle Kinn-, Backenacken- od. vollen Bärte wurden beim Militär entfernt. Ebenso erschien im Königreich Griechenland ein kriegsministerieller Tagesbefehl, wodurch beim Militär die seit 1848 überhandgenommene Sitte, den B. nach Gutbefinden zu tragen, abgeschafft, u. nur ein einfacher Schnurrbart gestattet wurde. Im Orient ist die alte Sitte des B-tragens geblieben; der B. gilt dort als ein Heiligthum, das Gott dem Mann zur Unterscheidung vom Weibe gegeben habe, u. die Muhammedaner betrachten das Abschneiden desselben, da es Muhammed nicht gethan, als religionswidrig, u. man legt es daher den Persern als Ketzerei aus, daß sie den B. unter dem Kinn nur etwa einen Finger breit stehen lassen. Nur zur Trauer u. zum Zeichen der Schmach u. Knechtschaft wird der B. abgeschnitten, u. die meisten Sklaven im Serail sind daher ohne demselben. Bei dem regulären türkischen Militär sieht man fast nur noch Schnurrbärte. Der B. der Orientalen wird stets in der schönsten Ordnung gehalten, mit wohlriechendem Wasser besprengt u. mit Aloëholz durchräuchert. Männer küssen ihn sich gegenseitig als Zeichen der Achtung, Weiber u. Kinder den B. ihres Gatten u. Vaters als Zeichen der Liebe. In größeren Städten NAmerikas pflegen nur deutsche u. französische Einwanderer Bärte zu tragen. Falsche Bärte kommen schon in sehr früher Zeit vor, die Könige von Persien trugen sogar goldene. 1351 erschien in Spanien ein scharfes Verbot gegen falsche Bärte. Der Herzog von Lothringen erschien 1477 beim Begräbniß Karls des Kühnen von Burgund in einem bis an das Knie reichenden B. von Goldfäden. Vgl. Delaure, Pogonologie, Par. 1786; Schelle, Geschichte des männlichen B-es, Lpz. 1787.
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