Redĭtus

[906] Redĭtus (lat.), 1) Rückkehr; 2) Einkünfte, bes. das Geld, welches man von einem verpachteten Acker bekommt, auch Zinsen, Renten; 3) alle die Nutznießungen u. Rechte, welche man an einem Dinge hat. R. anni, jährliche Einkünfte od. Gefälle.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 906.
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