Reichsgroschen

[950] Reichsgroschen, 1) Groschen, welche nach irgend einem Reichsmünzfuß geprägt sind; 2) sächsische Groschen, welche der Kurfürst Friedrich III. als Reichsstatthalter 1507 schlagen ließ, u. welche außer dem Bildniß des Kurfürsten den einfachen Reichsadler führen; 3) alle Groschen, welche bes. nach dem Reichsfuße von 1599 geschlagen sind, deren 108(Stück eine achtlöthige Mark machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 950.
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