Religionswechsel

[35] Religionswechsel, die Lossagung von einem Religionsbekenntniß u. die Annahme eines andern, gewöhnlich ist es nur ein Confessions- od. Kirchenwechsel; s. Convertiten, Proselyten, Renegaten. Da die Religion Sache des Glaubens u. Gewissens ist, so muß es auch jedem Menschen freigelassen bleiben von der Confession, in welcher er erzogen wurde, zu einer andern überzutreten, sobald er sich überzeugt hat, daß die letztere wahrer od. besser sei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 35.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika