Rentenanstalten

[46] Rentenanstalten, gemeinnützige Anstalten, wo das Einlegen einer bestimmten Summe auf einmal, od. einer jährlichen Summe den Einlegern für das spätere Lebensalter eine gewisse jährliche Rente sichert, s.u. Assecuranz II. D).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 46.
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