Responsum

[61] Responsum (lat.), 1) Antwort; 3) Gutachten eines Rechtsgelehrten od. einer Spruchbehörde; bes. 3) ein schriftliches Gutachten od. Bedenken von den Theologen einer Facultät od. anderen angesehenen Geistlichen über irgend einen streitigen Punkt der Lehre od. Disciplin.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 61.
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